Arbeitsrecht

Unser erfahrenes Team von Arbeitsrechtsexperten steht Ihnen mit umfangreicher Fachkenntnis und praktischer Erfahrung in allen Fragen des Arbeitsrechts zur Seite. Unser Ziel ist es, sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern in allen Belangen des Arbeitsverhältnisses umfassende Unterstützung zu bieten.

Für Arbeitgeber bieten wir maßgeschneiderte Lösungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten und rechtliche Risiken zu minimieren. Wir beraten Sie bei der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und unterstützen Sie bei der Umsetzung von Arbeitszeitmodellen, betrieblichen Vereinbarungen und der Klärung von Fragen zur betrieblichen Mitbestimmung. Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch im Falle von Kündigungen, Umstrukturierungen oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten als erfahrene Prozessanwälte zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten.

Für Arbeitnehmer sind wir für Sie da, wenn es um den Schutz Ihrer Rechte und Interessen am Arbeitsplatz geht. Wir helfen Ihnen bei der Überprüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, klären Fragen zur Vergütung, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Diskriminierung, Mobbing oder ungerechtfertigten Kündigungen. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des arbeitsrechtlichen Prozesses und setzen uns mit Leidenschaft für Ihre Rechte ein.

FAQs

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die schriftliche Kündigung gründlich prüfen. Beachten Sie die Kündigungsfrist und informieren Sie sich über die Gründe für die Kündigung. Sie haben das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, falls Sie das für notwendig erachten. Hier gilt zu beachten, dass es sich bei dieser Frist um eine Präklusionsfrist handelt. Dies bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist die Kündigung als rechtmäßig gilt. Bei Versäumung dieser Frist kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen gegen die Kündigung rechtlich vorgegangen werden.

Daher gilt: Notieren Sie sich das Datum des Zugangs der Kündigung genau und vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Positionen und Möglichkeiten zu besprechen.

Grundsätzlich müssen Sie Ihren Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen. Falls dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen auf das nächste Jahr übertragen werden. Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden, muss der Urlaub spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres genommen werden. Ausnahmen gelten nur bei Dauererkrankungen. Es ist ratsam, mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Arbeitsrechtsexperten zu klären, wie die Urlaubsregelungen in Ihrem Fall konkret aussehen.

Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. In bestimmten Fällen, wie bei betriebsbedingten Kündigungen oder Aufhebungsverträgen, kann jedoch eine Abfindung gezahlt werden. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Ihrer Beschäftigungsdauer und den Umständen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es empfiehlt sich, rechtlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, ob in Ihrem Fall ein Abfindungsanspruch besteht und wie hoch dieser sein könnte.

Ja, Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf ein qualifiziertes und wohlwollendes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein und Ihre Leistungen und Verhalten während der Beschäftigungszeit angemessen darstellen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über den Zeugnistext können Sie rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Teilzeitarbeit. Dies kann beispielsweise bei Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder aus gesundheitlichen Gründen relevant sein. Es gelten jedoch rechtliche Bedingungen und Fristen für die Beantragung von Teilzeit. Ihr Arbeitgeber muss Ihren Teilzeitwunsch prüfen und kann diesen ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und setzen Sie sich gegebenenfalls mit einem Arbeitsrechtsexperten in Verbindung, um Ihre Ansprüche zu klären.